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Satzung

§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder
(1) Alle ordentlichen Mitglieder und die Ehrenmitglieder haben in den Mitgliederversammlungen beratende und beschließende Stimme; sie haben gleiches Stimmrecht. Eine Übertragung des Stimmrechtes oder seine Ausübung durch Bevollmächtigte sind unzulässig.
Alle Mitglieder haben das Recht, an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und sich seiner Einrichtungen zu bedienen.
(2) Bei Ausscheiden aus dem Verein oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins erhalten die Mitglieder nicht mehr als ihre eventuell vorgestreckten Barbeträge oder den gemeinen Wert gegebener Sacheinlagen, soweit diese nachweisbar sind, zurück.
(3) Die Mitglieder des Vereins sind verpflichtet
a) die Ziele und den Zweck des Vereins nach besten Kräften zu fördern,
b) des Vereinseigentum schonend und pfleglich zu behandeln,
c) die Beschlüsse und Anordnungen der Vereinsorgane zu befolgen und
d) die monatlichen Mitgliedsbeiträge, die Aufnahmegebühr und ggf. festgesetzte Umlagen rechtzeitig zu entrichten.