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Satzung

§ 11 Revisoren
In der ordentlichen Mitgliederversammlung sind zwei volljährige Revisoren (Kassenprüfer) zu wählen. Diese sind Beauftragte der Mitgliederversammlung und haben mindestens einmal im Jahr die Pflicht, die Ordnungsmäßigkeit der Buch- und Kassenführung zu prüfen.
 
§ 12 Ausschüsse
Der Vereinsausschuss ist berechtigt, zu seiner Beratung und Unterstützung beim Ablauf des Vereinsgeschehens und zur Förderung des Vereinszweckes auf Vorschlag des Vorstandes Ausschüsse für besondere Aufgaben einzusetzen.
Die Festsetzung des Aufgabenbereiches, die Anzahl der Ausschussmitglieder sowie die Wahl und Abberufung der Ausschussmitglieder obliegen dem Vereinsausschuss.