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Satzung
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| §
11 |
Revisoren |
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In der
ordentlichen Mitgliederversammlung sind zwei volljährige
Revisoren (Kassenprüfer) zu wählen. Diese sind Beauftragte der
Mitgliederversammlung und haben mindestens einmal im Jahr die
Pflicht, die Ordnungsmäßigkeit der Buch- und Kassenführung zu
prüfen. |
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| §
12 |
Ausschüsse |
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Der
Vereinsausschuss ist berechtigt, zu seiner Beratung und Unterstützung
beim Ablauf des Vereinsgeschehens und zur Förderung des
Vereinszweckes auf Vorschlag des Vorstandes Ausschüsse für
besondere Aufgaben einzusetzen.
Die Festsetzung des Aufgabenbereiches, die Anzahl der Ausschussmitglieder
sowie die Wahl und Abberufung der Ausschussmitglieder obliegen dem
Vereinsausschuss. |
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