| §
14 |
Aufgaben
der Mitgliederversammlung |
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Die
Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben: |
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(1) |
Die
Entgegennahme aller Jahres- und Kassenberichte und des Prüfungsberichtes
der Revisoren. |
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(2) |
Entlastung
des Vorstandes, des Vereinsausschusses und der Revisoren. |
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(3) |
Neuwahl
bzw. Ersatzwahl des Vorstandes, der Vereinsausschussmitglieder und
der Revisoren. |
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(4) |
Festsetzung
der Aufnahmegebühr, der Mitgliedsbeiträge und der Umlagen. |
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(5) |
Beschlussfassung
über Satzungsänderungen. |
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(6) |
Beschlussfassung
über Anträge des Vorstandes, des Vereinsausschusses oder der
Mitglieder. |
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(7) |
Beschlussfassung
über die Auflösung des Vereins. |