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Satzung

§ 14 Aufgaben der Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:
(1) Die Entgegennahme aller Jahres- und Kassenberichte und des Prüfungsberichtes der Revisoren.
(2) Entlastung des Vorstandes, des Vereinsausschusses und der Revisoren.
(3) Neuwahl bzw. Ersatzwahl des Vorstandes, der Vereinsausschussmitglieder und der Revisoren.
(4) Festsetzung der Aufnahmegebühr, der Mitgliedsbeiträge und der Umlagen.
(5) Beschlussfassung über Satzungsänderungen.
(6) Beschlussfassung über Anträge des Vorstandes, des Vereinsausschusses oder der Mitglieder.
(7) Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins.