> Home

   
  unser Dorf
   
   
  Sportangebote
  Termine
  Übungsleiter
  Vorstand
  Rückblick
  Satzung
  Chronik
  Links
   
   
  > Satzung
   

Satzung

§ 15 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung
(1) Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt der 1. oder 2. Vorsitzende.
Der 2. Vorsitzende hat diese Befugnis nur, wenn der 1. Vorsitzende verhindert ist. Sind beide Vorsitzende nicht anwesend, wählt die Mitgliederversammlung einen Vorsitzenden.
(2) Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit die Satzung nicht etwas anderes vorschreibt. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
(3) Die Beschlussfassung erfolgt mündlich, soweit nicht die Bestimmungen dieser Satzung dem entgegenstehen oder mindestens ein Zehntel der erschienenen Mitglieder geheime (schriftliche) Wahl verlangt.
(4) Der Vorstand sollte schriftlich gewählt werden.
(5) Bei der Wahl des 1. Vorsitzenden muss der Gewählte mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, so ist in einem 2. Wahlgang eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten des 1. Wahlganges vorzunehmen, die die meisten Stimmen auf sich vereinigt haben.
Bei dieser Stichwahl entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Sofern wieder Stimmengleichheit besteht, entscheidet zwischen den beiden Kandidaten das Los.
(6) Bei der Wahl des übrigen Vorstandes, der weiteren Vereinsausschussmitglieder sowie der beiden Revisoren entscheidet die ein­fache Mehrheit der abgegebenen Stimmen; bei Stimmengleichheit findet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten des 1. Wahlganges statt, die die gleiche Stimmenzahl erzielt haben. Wird dabei wieder Stimmengleichheit erzielt, entscheidet zwischen diesen beiden Kandidaten das Los.
(7) Stimmenthaltung und ungültige Stimmen gelten als nicht abgegebene Stimmen; nicht abgegebene Stimmen sind auch leere Stimmzettel bei schriftlicher Abstimmung.