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Satzung
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§
3 |
Mitgliedschaft |
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(1) |
Mitglied
kann jede natürliche Person werden. Einschränkungen auf
bestimmte Personenkreise aus politischen, konfessionellen und
rassischen Gründen sind nicht statthaft. |
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(2) |
Die
Zahl der Mitglieder ist unbegrenzt. |
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(3) |
Der
Verein umfasst |
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a) |
ordentliche
Mitglieder, das sind aktive und passive Mitglieder, die das 18.
Lebensjahr vollendet haben, |
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b) |
außerordentliche
Mitglieder, das sind aktive und passive Mitglieder, die das 18.
Lebensjahr noch nicht vollendet haben. |
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(4) |
Aktive
Mitglieder sind solche, die sich in einer oder mehreren
Abteilungen regelmäßig turnerisch oder sportlich betätigen.
Passive Mitglieder sind solche, die den Zweck des Vereins fördern,
ohne regelmäßig turnerisch oder sportlich tätig zu werden. |
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(5) |
Personen,
die den Zweck des Vereins in besonderem Maße gefördert haben,
können durch Beschluss der Mitgliederversammlung zu
Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ehrenmitglieder haben die Rechte
und Pflichten der ordentlichen Mitglieder, sie können von der
Beitragszahlung befreit werden. |
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(6) |
Einzelmitglieder,
die dem Verein in hervorragender Weise gedient haben, können
durch den Beschluss der Mitgliederversammlung zum
Ehrenvorsitzenden des Vereins ernannt werden; sie sind von der
Beitragszahlung befreit. |
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