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Satzung

§ 3

Mitgliedschaft

 

 

(1)

Mitglied kann jede natürliche Person werden. Einschränkungen auf bestimmte Personenkreise aus politischen, konfessionellen und rassischen Gründen sind nicht statthaft.

(2)

Die Zahl der Mitglieder ist unbegrenzt.

(3)

Der Verein umfasst

a)

ordentliche Mitglieder, das sind aktive und passive Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben,

b)

außerordentliche Mitglieder, das sind aktive und passive Mitglieder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

(4)

Aktive Mitglieder sind solche, die sich in einer oder mehreren Abteilungen regelmäßig turnerisch oder sportlich betätigen.
Passive Mitglieder sind solche, die den Zweck des Vereins fördern, ohne regelmäßig turnerisch oder sportlich tätig zu werden.

(5)

Personen, die den Zweck des Vereins in besonderem Maße gefördert haben, können durch Beschluss der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ehrenmitglieder haben die Rechte und Pflichten der ordentlichen Mitglieder, sie können von der Beitragszahlung befreit werden.

(6)

Einzelmitglieder, die dem Verein in hervorragender Weise gedient haben, können durch den Beschluss der Mitgliederversammlung zum Ehrenvorsitzenden des Vereins ernannt werden; sie sind von der Beitragszahlung befreit.