| § 2 |
Vereinszweck |
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(1) |
Der Turnverein 1897
Issigau e.V. mit Sitz in Issigau verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. |
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(2) |
Zweck des Vereins ist
die Förderung des Sports und der Erziehung der Jugend. Der Satzungszweck wird
verwirklicht insbesondere durch die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen. |
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(3) |
Die Mittel zur
Erreichung des Vereinszwecks sind: |
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a) |
Abhaltung von geordneten Turn-,
Sport- und Spielübungen, |
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b) |
Instandhaltung des Sportplatzes
und seiner Anlagen sowie der Turn- und Sportgeräte, |
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c) |
Durchführung von Versammlungen,
Veranstaltungen, Teilnahme an Wettkämpfen, Wanderungen, Festlichkeiten und dergl., |
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d) |
Ausbildung und Einsatz von
Übungsleitern, |
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e) |
Zugehörigkeit zum Deutschen
Turnerbund, Bayerischen Turnverband und Bayerischen Landessportverband. |
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(4) |
Der Verein ist
selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. |
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(5) |
Mittel des Vereins
dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten
keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. |
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(6) |
Es darf keine Person
durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. |