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Satzung

§ 2 Vereinszweck
(1) Der Turnverein 1897 Issigau e.V. mit Sitz in Issigau verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
(2) Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports und der Erziehung der Jugend. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen.
(3) Die Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks sind:
a) Abhaltung von geordneten Turn-, Sport- und Spielübungen,
b) Instandhaltung des Sportplatzes und seiner Anlagen sowie der Turn- und Sportgeräte,
c) Durchführung von Versammlungen, Veranstaltungen, Teilnahme an Wettkämpfen, Wanderungen, Festlichkeiten und dergl.,
d) Ausbildung und Einsatz von Übungsleitern,
e) Zugehörigkeit zum Deutschen Turnerbund, Bayerischen Turnverband und Bayerischen Landessportverband.
(4) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(5) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
(6) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.